Juno JDK7340E Manual de usuario Pagina 7

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Vorschriften einzuhalten.
Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende
Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.
Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der
gemeinsame Betrieb von Dunstabzugshauben und
kamingebundenen Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen
und Gas-Thermen im selben Raum, bestimmten
Einschränkungen.
Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kaminge–bundenen
Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn
Raum und/oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine
geeignete Zuluftöffnung von ca. 500-600 cm
2
von außen
belüftet sind und dadurch bei laufender Dunstabzugshaube
ein Unterdruck vermieden wird.
Im Zweifelsfalle holen Sie bitte den Rat und die Zustimmung
des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters oder der
örtlichen Baubehörde ein.
Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt:
“Zuluftöffnung so groß wie Abluftöffnung”, kann durch eine
größere Öffnung als 500-600 cm
2
der Wirkungsgrad der
Ablufteinrichtung beeinträchtigt werden.
Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den
genannten Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den
obengenannten Vorschriften.
Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur
dann optimal, wenn folgendes beachtet wird:
— kurze, gerade Abluftstrecken
— möglichst wenige Rohrbögen
— Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln sondern
in flachen Bögen
— möglichst große Rohrdurchmesser (min. 150 mm Ø)
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen
Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen
gerechnet werden.
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